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AUFSICHT UND STEUERLICHE ASPEKTE

Statutarische Revisionsstelle

Als Revisionsstelle der Stiftung Handball Jugendförderung Aargau amtet die Treuhandgesellschaft Fasler Treuhand und Revisionen in Aarau. Sie prüft jährlich Buchhaltung und Rechnungslegung der Stiftung und erstattet dem Stiftungsrat Bericht. Verantwortlicher Revisor ist Herr Walter Fasler, Dipl. Wirtschaftsprüfer.

Staatliche Stiftungsaufsicht

Die Tätigkeit der Stiftung Handball Jugendförderung Aargau unterliegt zudem der staatlichen Aufsicht durch das BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA). Diese prüft die Aktivitäten und die Rechnungslegung der Stiftung auf Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und Stiftungszweck.

Steuerbefreiung der Stiftung Handball Jugendförderung Aargau

Gemäss Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Aargau vom 8. September 2020 wurde die Stiftung Handball Jugendförderung Aargau gestützt auf deren gemeinnützigen Charakter von der Steuerpflicht befreit. Der Status der Steuerbefreiung hat u.a. zur Folge, dass Spender die an die Stiftung geleisteten Zuwendungen und Beiträge in ihrer Steuererklärung als Abzug vom Einkommen geltend machen können.